Ergotherapie wird angewendet bei:

  • Klein und Vorschulkindern

In dieser Altersgruppe geht es hauptsächlich um Frührehabilitation und Entwicklungsförderung. Dazu wird ein auf die Kinder zugeschnittenes Therapiekonzept erstellt, z.B. zur Förderung der grob- und feinmotorisch-koordinativen Leistungen, der Wahrnehmungsverarbeitung sowie des Verhaltens auf sozial-emotionaler Ebene.

  • Schulkindern

Bei Schulkindern treten heute häufig Schulleistungs- und Verhaltensprobleme in Zusammenhang mit Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen (z.B.AD(H)S) auf. Dagegen steuern Therapien und Trainings, die z.B. die Graphomotorik verbessern und kognitive Bereiche wie Ausdauer und Konzentration /Aufmerksamkeit fördern.

  • Erwachsenen

Zu den erwachsenen Patienten zählen Menschen mit Einschränkungen z.B. nach Schlaganfall /Schädel-Hirn- Trauma, Unfall, mit Langzeiterkrankungen oder altersbedingten Störungen wie z.B. Demenz /Alzheimer .

Die Behandlung beinhaltet die ambulante Rehabilitation im Anschluß an einen Klinikaufenthalt, die Förderung zur Alltagsbewältigung und beruflicher Reintegration.Sie unterstützt die Patienten dabei, ihre Lebensqualität und Selbständigkeit weitestgehend zu erhalten und mobil zu bleiben. Darüber hinaus kann auch über den Einsatz entsprechender Hilfsmittel bzw. über eine Wohnraumanpassung beraten werden.


Verordnungsmodalitäten

Ergotherapie ist eine Vertragsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Massnahmen der Ergotherapie werden ärztlich verordnet (Vordruck Heilmittelverordnung Nr. 18). Die Verordnungsmenge insgesamt richtet sich nach der Einschränkung des Patienten durch Erkrankung, Behinderung, Entwicklungsverzögerung etc.

Hausbesuch: Die ergotherapeutische Behandlung findet in der Regel in der Praxis statt, kann aber aus medizinischen Gründen auch im Hausbesuch durchgeführt werden. Die bedarf jedoch einer gesonderten ärztlichen Verordnung.

Folgende Heilmittel können im Rahmen der Ergotherapie verordnet werden (Weitere Informationen auch unter Heilmittel der Ergotherapie)

  • Ergotherapeutische Funktionsanalyse
  • Motorisch-funktionelle Behandlung
  • Sensomotorisch-perzeptive Behandlung
  • Hirnleistungstraining /Neuropsychologisch orientierte Behandlung
  • Psychisch-funktionelle Behandlung
  • Therapieergänzende Maßnahmen (z.B. Thermische Anwendung)

Liegt eine ärztl.Verordnung zur Ergotherapie eines(r) Privatversicherten vor, gelten die Bedingungen der gesetzlichen Krankenkasse nicht. Für die Finanzierung der ergotherapeutischen Behandlung erhalten Sie einen Kostenvoranschlag, der Ihrer Kasse zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Weitere Absprachen werden dann mit mir persönlich getroffen.

Zusatzleistungen

Präventions- oder Beratungsangebote ohne ärztliche Verordnung können nur nach ausführlichem Gespräch und Behandlungsvertrag auf Honorarbasis begonnen und müssen privat finanziert werden.

Weitere ausführliche Informationen zur Ergotherapie finden Sie unter Heilmittelkatalog.de