Zielsetzung

Primäre Zielsetzung ist das Erreichen einer individuellen Handlungskompetenz, sprich größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit im täglichen Leben, Freizeit, Schule und /oder Beruf.

Zu einer ergotherapeutischen Behandlung zählen, auf der Grundlage einer ausführlichen Befunderhebung, präventive und rehabilitative Maßnahmen sowie therapeutische Verfahren in der Nachsorge und der Entwicklungsförderung.

Sie dienen dazu, betroffene Aktivitäten zu entwickeln, wieder zu erlernen, erhalten und zu erweitern. Der Bezug zur Umwelt ist dabei von ausschlaggebender Bedeutung.

Der Ergotherapie stehen manuelle Behandlungstechniken, neurophysiologische und neuropsychologische, handlungsorientierte und verhaltenstherapeutische Konzepte zur Verfügung. Handwerklich-kreative, funktionell-spielerische und lebenspraktische Aktivitäten werden, auch in Kombination, gezielt als therapeutische Maßnahmen eingesetzt.

Ein wesentlicher Bestandteil ist die Angehörigen- und Umfeldberatung. Kindergarten, Schule, Eltern und Angehörige werden nach Bedarf und Problemstellung in die Beratung mit einbezogen.

Gestützt auf der Diagnose des Arztes, wird zu Behandlungsbeginn ein Anamnesegespräch geführt und ein Befund erstellt. Hierfür steht eine Auswahl an spezifischen Befundinstrumenten und Screenings /Tests zur Verfügung.

Gemeinsam mit dem Patienten und den Angehörigen werden Zielsetzungen und ein Behandlungsplan festgelegt. Der Therapieverlauf wird zu gegebener Zeit überprüft, der Behandlungsplan entsprechend angepasst.